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Beratungshilfe

Beratungshilfe ermöglicht Bürgern mit geringen Einkommen Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines Gerichtsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Voraussetzungen:

  • nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen können die Mittel für eine Beratung nicht aufgebracht werden
  • eine andere Möglichkeit einer Beratung (z.B. Schuldnerberatung, Jugendamt, Mieterverein) besteht nicht
  • Beratung darf nicht mutwillig sein

Der Antrag ist schriftlich unter Zuhilfenahme des Antragsformular oder durch Vorsprache beim Amtsgericht zu stellen. Dazu sind folgende Belege vorzulegen:

1. Belege über Einkommen und Eigentumsnachweise

  • Lohn- / Gehaltsabrechnungen
  • Rentenbescheid
  • Bescheide zu ALG II, Sozialhilfe, Wohngeld, Krankengeld, Einkommensrückerstattung etc.
  • BAföG, BAB
  • Steuerbescheid bei Selbständigen
  • Unterhaltszahlungen, Unterhaltsvorschussleistungen, Kindergeld
  • Bausparguthaben
  • Aktuelle Auszüge aller Spar- und Girokonten
  • Unterlagen zu Grundbesitz
  • Mieteinnahmen
  • Zinseinnahmen

2. Belege für folgende Ausgaben

  • Wohn- und Wohnnebenkosten
  • Kredit – und Darlehensverträge
  • Ratenzahlungsvereinbarungen
  • Versicherungsbescheide
  • Unterhaltstitel mit Nachweis der Zahlungen
  • Kfz – Steuerbescheide

Ausgaben für Kleidung, Lebensmittel u.ä., Telefon, Zeitung, Strom, GEZ sind nicht zu belegen, da diese im Freibetrag enthalten sind.

Antragsformular mit Ausfüllhinweisen

Informationsbroschüre zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe