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Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht, die vorsorglich für den Fall erteilt wird, dass der Vollmachtgeber später aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sein wird, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen. Eine solche Vollmacht kann eine rechtliche Betreuung ersetzen (§ 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB). 

Privatschriftliche Vollmacht

Im Prinzip kann eine Vorsorgevollmacht wie jede Vollmacht formfrei erteilt werden (§ 167 Abs. 2 BGB), in der Praxis ist jedoch eine schriftliche Erteilung unabdingbar, damit die Vollmacht im Bedarfsfall zum Tragen kommen kann.

Ein geeignetes Formular findet sich auf der Homepage des Bundesjustizministeriums

Allerdings ist eine privatschriftliche Vollmacht nicht in allen Fällen ausreichend. Banken verlangen in der Regel besondere Vollmachten oder notariell beurkundete Vollmachten, im Verkehr mit dem Grundbuchamt und dem Handelsregister sind ebenfalls notariell beurkundete Vollmachten nötig.

Vorsorgevollmacht und Banken

Kreditinstitute verlangen zumeist Vollmachten auf bankeigenen Formularen oder notariell beurkundete Vollmachten. Ein mit den im Zentralen Kreditausschuss zusammenarbeitenden Spitzenverbänden der Kreditwirtschaft abgestimmtes Formular für eine Vorsorgekontovollmacht, mit dem Sie bei Ihrer Bank vorsprechen können, findet sich ebenfalls auf der Homepage des Bundesjustizministeriums.

Vom Notar beurkundete Vorsorgevollmachten

Eine notariell beurkundete Vollmacht ist anzuraten, wenn Grundstücke oder Handelsfirmen vorhanden sind. Sie wird auch von Banken anerkannt.

Für die Notarkosten gilt, dass der Notar, wenn die Vollmacht auch die Vertretung in Vermögensangelegenheiten umfasst, seine Gebühren in der Regel nach dem Wert des Vermögens bemessen wird.

Welche Notare im Gerichtsbezirk Weißenfels ansässig sind, finden Sie hier.

Zentrales Vorsorgeregister

Damit nicht vom Amtsgericht irrtümlich trotz Vorliegens einer Vorsorgevollmacht eine rechtliche Betreuung angeordnet wird, sollte jede Vorsorgevollmacht gegen eine geringe Gebühr von rund 15 Euro beim Zentralen Vorsorgeregister  angemeldet werden.